Angeln in den Forellenseen

Ingesamt haben wir drei Angelseen mit jahreszeitlich unterschiedlichem Besatz und verschiedenen Tiefen. Bei uns kannst Du fast zu jeder Tages- und Nachzeit rund um die Uhr angeln, denn auch das Nachtangeln und das Zelten am See ist möglich, sofern Du vor Ladenschluss bei uns eincheckst.

Klasse statt Masse: Wir achten sehr auf die Qualität unseres Besatzes: Nicht nur die Menge macht ein gutes Fangergebnis sondern auch die Größe und Zustand unserer Salmoniden-Freunde muss stimmen! 

Wir haben ausreichend Parkplätze direkt am See, so dass Du Deine Equipment nicht meilenweit zum Angelplatz schleppen musst. Ein Vollsortiment an Angel-Equipment halten wir für Euch auch in unserem kleinen Angelshop bereit, so dass Euch Haken, Köder und sonstiges Basics nie ausgehen. Wenn Du möchtest, kannst Du auch direkt auf dem Hof in einer unserer Ferienwohnungen übernachten.

Wir wollen, dass Du auf unserem Forellenhof gut fängst und Du Deine Freizeit beim schönsten Hobby der Welt rundum genießen kannst. Wenn Du Fragen hast, ruf uns einfach an oder schreib uns!

See 1

Tiefe bis 1,9 Meter, Besatz je nach Jahreszeit: Regenbogenforellen, Lachsforellen, Goldforellen, Saiblinge, Tigerforelle, Seeforellen, Stör und Aal

See 2

Tiefe bis 3,5 Meter, Besatz je nach Jahreszeit: Regebogenforellen, Lachsforellen, Goldforellen, Saiblinge, Seeforellen und Tigerforellen

KLEINER-Teich

Aktions- und Eventteich

Ständig wechselnde Aktionen.

 

Übersicht über die Seen
Der See auf dem Forellenhof Wester-Ohrstedt
Schlachtplatz

Seeordnung

  1. Fischereischein mit gültiger Jahresmarke.
  2. Angelberechtigt ist nur der Karteninhaber, die Angelkarte ist nicht übertragbar, Kinder unter 12 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen
  3. Drillings- und Zwillingshaken sind verboten
  4. Das Reißen der Fische ist untersagt
  5. Anfüttern ist auf der Anlage nicht gestattet
  6. Köderfische sind nicht erlaubt
  7. Das Schlachten ist ausschließlich am Schlachtplatz erlaubt
  8. Der Karteninhaber kann für Beschädigungen am Gewässer haftbar gemacht werden
  9. Auf Stör gilt die aktuelle Fangbegrenzung
  10. Es gelten die gesetzlichen Mindestmaße und Schonzeiten
  11. Zander und Karpfen sind ganzjährig GESCHONT
  12. Das Angeln, das von Vornherein nur auf das Zurücksetzten von gefangenen Fischen ausgerichtet ist, ist verboten
  13. Der Angelplatz ist sauber zu halten
  14. Nachts ist das Angeln nur an See 1 möglich 
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